18. BRÜSSEL - Deutschland und andere EU-Staaten haben sich darauf verständigt, per Mehrheitsentscheidung eine rechtliche Grundlage zur Nutzung von russischem Staatsvermögen für die Ukraine zu schaffen.
30. Deutschland und andere EU-Staaten haben sich darauf verständigt, per Mehrheitsentscheidung eine rechtliche Grundlage zur Nutzung von russischem Staatsvermögen für die Ukraine zu schaffen.